Der Vorstand eines Stammes besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern.
In unserem Fall sind das:
sowie
Aufgaben des Vorstandes sind:
– die Leitung des Stammes im Rahmen der Ordnung, Satzung und Beschlüsse des Verbandes, des
Diözesanverbandes, des Bezirks und des Stammes;
– die Vertretung des Stammes;
– die Berufung der Leitungsteams der Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder- und Pfadfindertrupps
nach Anhörung der Stammesleitung und nach Anhörung der Mitglieder dieser Gruppen;
– ggf. die Berufung der Leitungsteams der Bibergruppen nach Anhörung der Stammesleitung;
– die Einrichtung und Leitung einer Leiterrunde;
– die Durchführung der Ausbildung im Rahmen des Gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes;
– die Berufung von Fachreferentinnen und Fachreferenten;
– die Führung der Kasse des Stammes und die Rechnungslegung, soweit kein Rechtsträger
vorhanden ist.